Da die Saxonette ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist, bedeutet Tuning immer ein rechtliches Problem. Du darfst anschließend nur auf privaten Wegen und eventuell im Ausland damit fahren.
In Deutschland gilt die sogenannte Leichtmofa-Ausnahmeverordnung, danach dürfen diese Fahrräder einen Motor haben von bis zu 30 cm3, der unter 0,5 kW Leistung hat und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Der Motor der Saxonette liegt genau an diesen Obergrenzen.
Die Betriebserlaubnis Deiner Saxonette erlischt tatsächlich auf der Stelle. Du darfst mit ihr nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Deutschland fahren, auch dann nicht, wenn Du weiter nur 20 km/h fahrst. Viele Anbieter erwecken den Eindruck, dass das Tunen erlaubt sei, wenn Sie anschließend freiwillig nur 20 km/h fahren. Das ist eindeutig falsch.
Wenn Du nun Vollgas gibst, fährt das Fahrrad mit dem Hilfsmotor schneller. Da Du nun, wenn Du 20 km/h fährst, nicht mehr Vollgas geben musst, entsteht der Eindruck, dass Du den Motor schonst, weil ja nicht mehr mit Vollgas gefahren wird. In Wirklichkeit hat sich bei dieser Geschwindigkeit, aber nichts für den Motor geändert, denn Du fährst nach wie vor mit der gleichen Drehzahl, wenn Du 20 km/h fährst.
Das Tuning kann dem Motor sogar schaden, weil Du nun in Drehzahlbereichen fahren kannst, die vorher nicht möglich waren, weil die Elektronik dies verhindert hat. In dem Moment, wo Du schneller fährst als 20 km/h, belastest Du also den Motor stärker. Vollgas mit der ungedrosselten Version des Motors schadet diesem also, weil er stärker belastet wird als vor dem Tuning.